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Spontanes Tanzen…

Ist in Schweden verboten. Seit 1956. Also zumindest in Kneipen, Bars und Restaurants. Die brauchen dafür eine Genehmigung, ansonsten verlieren Sie ihre Ausschanklizenz. Damit ist allerdings Schluss – also mit der Genehmigung. Der schwedische Reichstag hat nämlich am 24. Mai 2023 dafür gestimmt, diese Meldepflicht abzuschaffen und so die Bürokratie (zumindest ein Stück weit) abzubauen. Ab 1. Juli 2023 müssen dann die Inhaber nur kurz bei der Polizei (mündlich) melden, dass getanzt wird und alles ist geritzt.

Wie ihr seht ist Deutschland nicht das einzige Land mit sinnfreien Regelungen. 😉

Hier der offizielle Link zum Beschluss der Sitzung, damit ihr nicht glaubt, dass wir uns den Quatsch ausdenken: https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/arende/betankande/avskaffat-krav-pa-tillstand-for-offentlig_HA01JuU22 (keine Haftung für externe Inhalte)

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